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Catering Berlin ⇒ Genuss ist, was bleibt

Allgemeine Geschäftsbedingungen Catering

Genussboten Catering

Genussboten Catering GmbH
Staakener Straße 53-63
13581 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 (0)30 364 364 71
E-Mail: info@genussboten-catering.de
Web: www.genussboten-catering.de

Geschäftsführender Gesellschafter: Daniel Lemke
Steuernummer: 29/304/30265
Finanzamt für Körperschaften III

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden auf alle Verträge Anwendung, die zwischen Genussboten Catering GmbH, Geschäftsführer Daniel Lemke, Staakener Straße 53-63, 13581 Berlin (nachfolgend „Genussboten Catering“) und dem Kunden über Leistungen eines Caterers zustandekommen.

1.2 Die zwischen Genussboten Catering und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den AGB, dem Angebot einschließlich der Preiskalkulation im Sinne des § 3.1 sowie der Auftragsbestätigung im Sinne des § 3.2.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn Genussboten Catering der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen. Individualvertragliche Abreden zwischen Genussboten Catering und dem Kunden gehen den AGB vor.

1.4 Einige Regelungen der AGB sind nur dann anwendbar, wenn der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB oder Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Verbraucher ist, wer Leistungen von Genussboten Catering zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der weder der gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner/ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Genussboten Catering weist in dem jeweiligen Einzelfall ausdrücklich auf die eingeschränkte Geltung hin.

1.5 Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Genussboten Catering bietet folgende Leistungen an (nachfolgend „Catering-Leistungen”):

a) die Zubereitung und Bereitstellung von Speisen und Getränken;
b) die Bereitstellung von Personal;
c) die Bereitstellung von Equipment; und
d) die Organisation eines Entertainment Programms (z.B. Engagement eines DJs, Miete, Auf- und Abbau von Lichtanlagen).

2.2 Genussboten Catering kann die Catering-Leistungen auch durch die Einschaltung von Hilfspersonen ausführen lassen. Eine vollständige Übertragung der Catering-Leistungen auf einen Dritten ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde stimmt einer solchen Übertragung zu.

 

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Genussboten Catering unterbreitet Interessenten auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen (Teilnehmerzahl, Art der gewünschten Leistungen, Veranstaltungsort, u.a.) ein schriftliches Angebot einschließlich einer Preiskalkulation (gemeinsam nachfolgend „Angebot“). Genussboten Catering ist an das Angebot bis zu dem in dem Angebotsschreiben genannten Zeitpunkt gebunden.

3.2 Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er es unterschrieben und mit Datum versehen an Genussboten Catering zurückschickt (nachfolgend „Auftragsbestätigung“). Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Genussboten Catering und dem Kunden zustande.

3.3 Wünscht der Kunde eine Aufstockung der Teilnehmerzahl hat er dies Genussboten Catering bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen. Eine Vertragsanpassung findet jedoch nur statt, wenn und insoweit Genussboten Catering die Aufstockung in Textform bestätigen (im Folgenden „Vertragsanpassung“). Im Falle einer Reduzierung der dem Angebot zugrunde gelegten Teilnehmerzahl findet § 8 Anwendung.

 

§ 4 Leistungen Genussboten Catering

4.1 Genussboten Catering erbringt die Catering-Leistungen in dem aus dem Angebot und (soweit erfolgt) der Vertragsanpassung ersichtlichen Umfang. Leistungsort ist der in dem Angebot genannte Veranstaltungsort (nachfolgend „Veranstaltungsort“).

4.2 Zur Durchführung des Vertrages stellt Genussboten Catering dem Kunden die in dem Angebot aufgeführten Möbel, Geschirr, Gläser und sonstiges Zubehör (im Folgenden „Equipment“) mietweise zur Verfügung. Die von Genussboten Catering angebotenen Speisen und Getränke werden ausschließlich auf und in dem Equipment angerichtet und serviert, soweit Genussboten Catering und der Kunde keine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Die Reinigung des Equipments erfolgt durch Genussboten Catering.

4.3 Die Standzeit von Buffets ist auf maximal drei Stunden begrenzt. Dies entspricht geltenden Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung und den Qualitätsstandards des Genussboten Catering.

 

§ 5 Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde wird rechtzeitig die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen einholen und Genussboten Catering auf Verlangen vorlegen. Dazu gehören auch die für den Veranstaltungsort erforderlichen Zutritts-, Einfahrts- und Parkgenehmigungen. Die für die Einholung der Genehmigungen anfallenden Kosten trägt der Kunde.

5.2 Der Kunde ist zur Nutzung des Equipments nur für die Dauer der in dem Angebot genannten Veranstaltung und am Veranstaltungsort berechtigt. Die Nutzung hat fachgerecht zu erfolgen. Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigung des Equipments durch ihn selbst, seine Gäste oder in seinem Auftrag handelnde Dritte nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.3 Der Kunde wird keine eigenen Speisen und Getränke zum Veranstaltungsort mitbringen, dort anbieten oder selbst konsumieren, es sei denn der Kunde und Genussboten Catering haben etwas Anderes vereinbart.

5.4 Die Entsorgung des Cateringabfalls erfolgt durch Genussboten Catering.

 

§ 6 Preise

6.1 Der Gesamtpreis der Catering-Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und (soweit erfolgt) der Vertragsanpassung. Es handelt sich um den Brutto-Gesamtpreis einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß § 3 gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit der Kunde zusätzliche Catering-Leistungen von Genussboten Catering in Anspruch nimmt, werden diese gesondert berechnet.

6.2 Mit Ausnahme der Getränke verstehen sich die in der Preiskalkulation dargelegten Mengen als Mindestabnahmemengen, d.h. dass der Kunde den Preis auch dann zu zahlen hat, wenn der tatsächliche Verbrauch hinter dem geschätzten Verbrauch zurückbleibt. Nach Erreichen der Mindestabnahmemenge werden sämtliche Catering-Leistungen anhand des angegebenen Listenpreises nach realem Verbrauch abgerechnet. Sollen Getränke nur in beschränkter Menge ausgeschenkt werden, hat der Kunde dies Genussboten Catering spätestens mit Auftragsbestätigung gemäß § 3.2 mitzuteilen.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

7.1 Genussboten Catering ist berechtigt, von dem Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50 % des in der Preiskalkulation angegebenen Brutto-Gesamtpreises (nachfolgend „Bestellwert“) zu fordern (nachfolgend „Anzahlung“). Die Anzahlung erfolgt in voller Höhe nach Vertragsabschluss und ist 10 Tage nach Rechnungseingang zahlbar, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. In diesem Fall ist die Anzahlung in zwei Teil-Anzahlungen unterteilt. Die erste Teil-Anzahlung in Höhe von 25 % des Bestellwerts erfolgt nach Vertragsabschluss und ist 10 Tage nach Rechnungseingang zahlbar. Die zweite Teil-Anzahlung in Höhe von 25 % des Bestellwerts erfolgt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn und ist 10 Tage nach Rechnungseingang zahlbar.

7.2 Nach Durchführung des Caterings stellt Genussboten Catering dem Kunden die erbrachten Catering-Leistungen auf der Grundlage des Angebots und (soweit erfolgt) der Vertragsanpassung in Rechnung. Der ermittelte Rechnungsbetrag ist abzüglich der Anzahlung innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu begleichen.

7.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Genussboten Catering berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen, es sei denn der Kunde ist Verbraucher. In diesem Fall betragen die Verzugszinsen 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Genussboten Catering behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.

7.4 Gegenüber der Zahlungsforderung von Genussboten Catering darf der Kunde nur mit von Genussboten Catering unbestrittenen oder gegen Genussboten Catering rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.5 Genussboten Catering ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Werden außer dem Preis für die Catering-Leistungen (nachfolgend „Hauptforderung“) auch Kosten und Zinsen geschuldet, so ist Genussboten Catering berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

 

§ 8 Kündigung, Pauschalvergütung

8.1 Die in dem Angebot genannten Teilnehmerzahlen sind verbindlich. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss ist nicht möglich.

8.2 Kündigt der Kunde den Vertrag ganz oder teilweise durch eine Absage der Veranstaltung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl (nachfolgend „Stornierung“), steht Genussboten Catering eine pauschalierte Vergütung für bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachten Leistungen und entstandene Aufwendungen zu, wobei er sich dasjenige anrechnen lassen muss, was er infolge der Stornierung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (nachfolgend „Pauschalvergütung“).

8.3 Grundlage der Berechnung der Pauschalvergütung ist die in dem Angebot ausgewiesene Bestellwert im Sinne des § 7.1. Die Pauschalvergütung beträgt bei
– Stornierung mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 5 % des Bestellwertes;
– Stornierung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Bestellwertes;
– Stornierung bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des Bestellwertes; und
– Stornierung bis zu 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn einschließlich des Veranstaltungstags: 100 % des Bestellwertes.
Genussboten Catering hat das Recht, nachzuweisen, dass ihnen höhere Aufwendungen entstanden sind. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass Genussboten Catering keine Aufwendungen entstanden sind oder die Aufwendungen wesentlich niedriger waren als die Pauschalvergütung.

8.4 Im Falle einer teilweisen Stornierung beziehen sich die Prozentangaben jeweils auf den Bestellwert des nicht erbrachten Teils der vertraglich vereinbarten Catering-Leistungen.

8.5 Eine bereits geleistete Anzahlung wird mit der Pauschalvergütung verrechnet.

8.6 Die Kündigung gemäß § 8.2 bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung bei Genussboten Catering.

 

§ 9 Leistungshindernisse

9.1 Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von Genussboten Catering liegen und Genussboten Catering die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Genussboten Catering nicht zu vertreten.

9.2 Soweit sich Genussboten Catering zur Erbringung der Catering-Leistungen selbst von einem Dritten (nachfolgend „Lieferant“) mit Lebensmitteln für die Zubereitung von Speisen beliefern lassen, diese Lieferung ausbleibt und die benötigten Lebensmittel auch anderweitig nicht mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können, behält sich Genussboten Catering vor, die vertraglich vereinbarten Speisen durch vergleichbare Leistungen zu ersetzen. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn Genussboten Catering das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Genussboten Catering hat das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Lieferanten ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde.

 

§ 10 Gewährleistung, Rügeobliegenheit

10.1 Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt, richtet sich die Sach- oder Rechtsmängelhaftung von Genussboten Catering nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er offensichtliche Mängel der Leistung unverzüglich mündlich und spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei Genussboten Catering anzuzeigen. Eine verspätetet Rüge führt zum Ausschluss der Gewährleistung und Haftung von Genussboten Catering.

10.3 Versteckte Mängel sind Genussboten Catering von dem Kunden, der Unternehmer ist, unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Kenntniserlangung anzuzeigen.

10.4 Genussboten Catering haftet nicht für eine unsachgemäße Aufbewahrung und Handhabung der gelieferten Speisen und Getränke durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte.

 

§ 11 Haftung

11.1 Genussboten Catering haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Genussboten Catering, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für fahrlässiges Verhalten haftet Genussboten Catering nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertrages zweckwesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), soweit Genussboten Catering nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen mussten. Im Übrigen ist die Haftung von Genussboten Catering – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen.

11.2 Die in § 11.1 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes sowie für arglistig verschwiegene Mängel. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 12 Datenschutz

Genussboten Catering erhebet und speichert Daten des Kunden, die für die Geschäftsabwicklung notwendig sind. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet Genussboten Catering die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 13 Änderungen der AGB

Genussboten Catering ist jederzeit berechtigt, Änderungen der AGB vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Das Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

§ 14 Anwendbares Recht

Auf die AGB und die zwischen dem Kunden und Genussboten Catering bestehende Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen-internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Textform.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.

15.3 Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand für alle zwischen dem Kunden und Genussboten Catering erwachsenden Streitigkeiten Berlin vereinbart. Für den Fall, dass die Streitigkeit in die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte fällt, ist das Amtsgericht Berlin-Mitte zuständig.

Ortsbild von „Genussboten Catering GmbH“
4.9
Basierend auf 40 Bewertungen
Profilbild von „Daniela Meyer“
Daniela Meyer
vor 2 Monaten
Profilbild von „Amir abbas Abbasi“
Amir abbas Abbasi
vor 4 Monaten
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Becky
vor 4 Monaten
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Martin Lisienski
vor 4 Monaten
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Kirsten Lisienski
vor 4 Monaten
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Bespoke Sublimity
vor 5 Monaten
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Sonja Köhler
vor 5 Monaten
We have relied on Genussboten for many years – and with complete conviction. What sets this catering company apart is the exceptional combination of reliability, warmth, and service that meets the highest standards. Our team at Dole particularly appreciates their exceptional service, especially during busy trade fair days. It's a team that's rarely found: highly trained, experienced, and with an eye for detail, they are indispensable to our guests. We are consistently impressed by the culinary creativity of their kitchen: every event is given a fresh, innovative approach, and the dishes are not only a feast for the eyes but also a true delight for the palate. Individual requests and special requirements – whether allergies, intolerances, or specific dietary needs – are always handled with great care and without fuss. What we also greatly appreciate is that the Genussboten team finds a tailor-made solution for every budget, without ever compromising on quality or presentation. You can tell they work with genuine passion. For anyone looking for a reliable, creative, and courteous catering partner, we can wholeheartedly recommend Genussboten. A collaboration we wouldn't want to miss!
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K. Lindenblatt
vor 7 Monaten
The catering by Genussboten was fantastic! Incredibly delicious, varied, and of very high quality. The collaboration beforehand was very friendly, professional, and accommodating. I highly recommend Genussboten. Thank you so much! You guys are great!
Profilbild von „karimipharma matonwal“
karimipharma matonwal
vor 7 Monaten
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Abdelhamid
vor 10 Monaten
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Peter Weiß
vor 1 Jahr
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Alessandro Gatti
vor 1 Jahr
The Genussboten catered our wedding on August 8th, 2025. We are incredibly grateful for everything. The food was absolutely fantastic and everyone loved it – all our guests and we ourselves were thrilled. But it wasn't just the food that was amazing; Caro's service was superb. She attended to every detail and looked after us with genuine warmth and friendliness. Thank you for this wonderful experience. You are truly amazing! 😊
Profilbild von „Robert“
Robert
vor 1 Jahr
Absolute Spitzen Klasse, sehr professionell und vorallem wahnsinnig guter Service. Servicepersonal war so sehr aufmerksam auf unserer Hochzeit, was uns super happy gemacht hat. vielen Dank für alles !! Myriam und Robert
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Sebastian Wagner
vor 1 Jahr
Traumhochzeit mit bestem Essen. Unsere Reise mit den Genussbooten begann vor einem dreiviertel Jahr, als wir auf der Suche nach einem Caterer für unsere Hochzeit waren. Nachdem Probeessen bei den Wedding Days und dem persönlichen Kennenlernen stand, schnell fest, dass wir den richtigen Partner rund um die kulinarische Verpflegung für unsere Hochzeit gefunden haben. Federführend haben wir mit Caro alle Abstimmung vorgenommen an dieser Stelle. Vielen Dank, an dich, Caro, Für diese wirklich unglaublich gute Zusammenarbeit, die Kooperation, euer Entgegenkommen und die fantastische Zusammenstellung unseres Abendessens. Mehr als 90 Gäste haben uns das Feedback gegeben, dass ihr nicht nur super freundlich und aufmerksam seid, sondern das beste Essen gezaubert habt. Die Vorbereitungen wurden bereits einen Tag vor der Hochzeit im Garten durchgeführt. Schon hier hatten wir die erste große Überraschung, da wir mit dieser Außen Bar nicht gerechnet haben. Am Tag selbst lief alles reibungslos. Für jede Frage gab es eine Antwort für jede Herausforderung eine Lösung. Wir sind super dankbar und können das gesamte Team zu 100 % weiterempfehlen. Wir hatten ein Barbecue draußen im Garten mediterraner Art. Die Qualität des Essens sowie die Abstimmungen und die Logistik Waren außergewöhnlich und besonders. Vielen Dank für alles. Von uns gibt es eine ganz klare Empfehlung. Liebe Grüße, Micha und Basti
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Mein Name
vor 1 Jahr
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Stefan Tworke
vor 1 Jahr
🔥😂🔥
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Florian Hase
vor 2 Jahren
Ich hatte das Vergnügen, das Catering der Genussboten am Dole-Stand auf der Fruit Logistica kennenzulernen. Josi, Mike und ihr Team haben mich begeistert! Das Fingerfood war großartig, die Drinks lecker und selbst inmitten des Trubels gab es Latte Art vom Barista. Besonders in Erinnerung bleibt mir das Team, dem man den Spaß und die Harmonie förmlich ansieht. Diese positive Ausstrahlung wirkt ansteckend und schafft eine außergewöhnliche Stimmung an den sonst so schnellen und hektischen Messetagen. Ich werde die Genussboten auf jeden Fall für zukünftige Veranstaltungen buchen und kann sie jedem empfehlen, der einen persönlichen und professionellen Catering-Partner sucht.
Profilbild von „Marco Meschzan“
Marco Meschzan
vor 2 Jahren
Das Team der Genussboten ist bereits seit einigen Jahren unser fester Partner für unser Messecatering auf der InnoTrans. Die hohe Qualität der Speisen und Getränke, die freundschaftliche Zusammenarbeit und das tolle Team wissen wir dabei besonders zu schätzen. Besonders zeichnen sich die Genussboten durch ihre ruhige und unaufgeregte Art auch in stressigen Situationen sowie ihre stets proaktiven Reaktionen bei sich ändernden Gegebenheit aus. Dies hält uns vom Messe- & Eventteam den Rücken frei. Ob im Standbistro mit bis zu 200 Personen oder bei unserer Standparty hat das Team um Daniel und Caro die Lage immer im Griff. Deshalb freuen wir uns auch weiterhin gemeinsam die InnoTrans zu rocken!
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Astrid Ziegenhardt
vor 2 Jahren
Liebes Genussboten-Team, danke für den tollen Service, die Freundlichkeit und das wirklich gute Essen, welches ich als Gast auf einer Veranstaltung erleben durfte.
Profilbild von „Bastian Elbauer“
Bastian Elbauer
vor 2 Jahren
Die Genussboten sind nun seit einigen Jahren ein wichtiger Partner für uns in Berlin. Daniel, Carolin und das gesamt Team sind immer mit Leidenschaft dabei, denken mit und erleichtern die umfangreiche Planung bei Events. Qualität und Geschmack bei Speisen und Getränken sind top. Für uns als Agenturkunde spielt Flexibilität, schnelle Reaktionsmöglichkeit eine entscheidende Rolle - das ist bei den Genussboten zu 100% gegeben. Wir danken für die tolle Zusammenarbeit und freuen uns auf viele weitere Projekte mit eurem Team!
Profilbild von „St Bu“
St Bu
vor 2 Jahren
Wir hatten ein wunderbares kulinarisches Erlebnis zu unserem Sommerfest. Großartiges Serviceteam und auch in der Planung wurden wir bestens betreut. Danke!
Profilbild von „Bliz Art“
Bliz Art
vor 2 Jahren
Das Essen ist gut, aber leider liefern sie zu wenig, manche unserer Gäste haben von einem Hauptgang nichts bekommen. Auch in der Kommunikation ist es schwierig, immer wieder werden Fehler gemacht, telefonisch sind sie praktisch unerreichbar. Auch die Kalkulation stimmt nicht, am Ende war das Catering deutlich teurer, obwohl wie gesagt zu wenig Essen geliefert wurde. Haben uns geärgert und werden nächstes Mal einen anderen Caterer nehmen.
Profilbild von „Stefan“
Stefan
vor 3 Jahren
Profilbild von „Horny Crypto“
Horny Crypto
vor 4 Jahren
Profilbild von „Maurice“
Maurice
vor 4 Jahren
Profilbild von „Carl E“
Carl E
vor 4 Jahren
Über unsere Hochzeitsplanerin Daniela Richter wurden uns die Genussboten als Caterer für unsere Hochzeit empfohlen. Wir lernten Daniel, Caro und das weitere Teams bereits einige Monate vorher bei einem Probeessen kennen und waren sofort begeistert. Auf unserer Hochzeit zauberten Sie für unsere Rund 65 Gäste drei großartige Gänge, die wir vorab mit Ihnen gemeinsam zusammengestellt hatten. Schon bei der Vorspeise, die im Family Style präsentiert wurde, lobten unsere Gäste die Speisen in den höchsten Tönen und konnten sich kaum für den Hauptgang und das Dessert zurückhalten. Frische, Qualität und Geschmack waren bei allen Gängen nicht zu übertreffen. Alle warmen Speisen waren auch warm! Unsere Gäste schwärmen noch Monate nach unserer Hochzeit vom Essen! Ebenfalls war das gesamte Team vor Ort super aufmerksam und lieb. Wir empfehlen die Genussboten vom Essen und von der Menschlichkeit von Herzen weiter!
Profilbild von „Randy Nos.“
Randy Nos.
vor 4 Jahren
Die Genussboten haben unsere Hochzeit zu einem kulinarischen Fest verwandelt. Wir hatten ein vegetarisches Buffet für ca. 60 Personen bestellt gehabt und waren von der Vielfalt und dem Geschmack höchst angetan. Alle unsere Gäste, ja auch die ältere Generation, waren beeindruckt von der Qualität und dem unglaublich gut gewürzten vegetarischen Gerichten. Neben dem kulinarischen Genuss war der Service von den Kellner:innen und vom Management hervorragend. Die Kommunikation war professionell und sehr freundlich. Jeder der einen verlässlichen Caterer mit einer hohen Qualität sucht sollte sich an Genussboten wenden. Vielen Dank noch einmal und alles Gute!
Profilbild von „Jennifer Meyer“
Jennifer Meyer
vor 4 Jahren
Rund um perfekter Service und Qualität. Wir haben das Catering zur Einschulung ausrichten lassen. Im Vorfeld wurden wir super beraten. Das Team bei dem Aufbau und am Tag der Veranstaltung war sehr freundlich und kompetent. Das anrichten der Speisen war hochwertig und sah super ansprechend aus. Die Qualität der Speisen war fantastisch. Wir sind schon oft in den Genuss gekommen von den Genussboten Catering zu essen. Wir können das Catering Unternehmen nur weiterempfehlen.
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